Führerscheinklassen
Bei der Akademie Fahrschule Propp können Sie in den folgenden Klassen Ihre Führerscheinprüfung ablegen:
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Klasse L
Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen -
Klasse AM
zwei- nd dreirädrige Kleinkrafträder (Moped, Mokick) und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge max. 45km/h, min. 16 Jahre -
Klasse A1
Leichtkrafträder bis 125 cm³, max. 11kW, min. 16 Jahre -
Klasse A2
Krafträder (auch mit Beiwagen) max. 35 kW, min. 18 Jahre -
Klasse A
Krafträder ab 50 cm³ und ab 45 km/h (bauartbedingt), min 24 Jahre bzw. 20 Jahre bei 2 Jahren Vorbesitz A2 -
Klasse B
Kraftwagen -
Klasse BE
Kombination aus Zugfahrzeugen der Klasse B und Anhängern -
Klasse B96
Klasse B mit Anhänger über 750kg zG, das zG ist in der Kombination beschränkt auf max. 4.250 kg -
Klasse C
Kraftwagen (LKW) -
Klasse CE
Kraftwagen mit Anhänger (LKW)
In der folgenden Auslistung finden Sie eine kurze Übersicht zu den einzelnen Führerscheinklassen.
Ausführliche Informationen stehen jeweils zum Dowmload bereit.
Führerscheinklasse L
Berechtigung zum Fahren:
Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis max. 32 km/h bbH (mit Anhänger 25 km/h) ; selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis max. 25 km/h
Voraussetzung ist Vorbesitz der Klasse: | keine |
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Befristung: | keine |
Die Fahrerlaubnis schließt folgende Klassen mit ein: | keine |
Mindestalter: | 16 Jahre |
Mehr Informationen | Download - Führerscheinklasse L |
Führerscheinklasse AM
Berechtigung zum Fahren:
Zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder (Moped, Mokick) und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, max. 45 km/h
Voraussetzung ist Vorbesitz der Klasse: | keine |
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Befristung: | keine |
Die Fahrerlaubnis schließt folgende Klassen mit ein: | keine |
Mindestalter: | 16 Jahre |
Mehr Informationen | Download - Führerscheinklasse AM |
Führerscheinklasse A1
Berechtigung zum Fahren:
Leichtkrafträder bis 125 ccm Hubraum und max. 11 kW (15 PS)
Voraussetzung ist Vorbesitz der Klasse: | keine |
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Befristung: | keine |
Die Fahrerlaubnis schließt folgende Klassen mit ein: | Führerscheinklasse AM |
Mindestalter: | 16 Jahre |
Mehr Informationen | Download - Führerscheinklasse A1 |
Führerscheinklasse A2
Berechtigung zum Fahren:
Krafträder (auch mit Beiwagen), max. 35 kW
Voraussetzung ist Vorbesitz der Klasse: | keine |
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Befristung: | keine |
Die Fahrerlaubnis schließt folgende Klassen mit ein: | Führerscheinklasse A1 |
Mindestalter: | 18 Jahre |
Mehr Informationen | Download - Führerscheinklasse A2 |
Führerscheinklasse A
Berechtigung zum Fahren:
Krafträder ab 50 ccm und ab 45km/h (bauartbedingt). Bei Bewerbern unter 24 Jahren beschränkt.
Voraussetzung ist Vorbesitz der Klasse: | keine |
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Befristung: | keine |
Die Fahrerlaubnis schließt folgende Klassen mit ein: | Führerscheinklasse A1, A2 und AM |
Mindestalter: | 24 Jahre bzw. 20 Jahre bei 2 Jahren Vorbesitz A2 |
Mehr Informationen | Download - Führerscheinklasse A |
Führerscheinklasse B
Berechtigung zum Fahren:
Kraftwagen bis max. 3,5 t zG, max. 8 Sitzplätze (ohne Fahrer), Anhänger bis max. 750 Kg z. GM. Auch Hänger mit einer max. z. GM, die kleiner ist als das Leergewicht des ZugKFZ, wenn Kombination max. 3 t z. GM
Voraussetzung ist Vorbesitz der Klasse: | keine |
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Befristung: | keine |
Die Fahrerlaubnis schließt folgende Klassen mit ein: | Führerscheinklasse L |
Mindestalter: | 18 Jahre |
Mehr Informationen | Download - Führerscheinklasse B |
Führerscheinklasse BE
Berechtigung zum Fahren:
Kombination aus Zugfahrzeugen der Klasse B und Anhängern mit einer zulässigen GM über 750 Kg
Voraussetzung ist Vorbesitz der Klasse: | B |
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Befristung: | keine |
Die Fahrerlaubnis schließt folgende Klassen mit ein: | keine |
Mindestalter: | 18 Jahre |
Mehr Informationen | Download - Führerscheinklasse BE |
Führerscheinklasse B96
Berechtigung zum Fahren:
Klasse B mit Anhänger über 750kg zG (das zG ist in der Kombination beschränkt auf max. 4.250kg)
Voraussetzung ist Vorbesitz der Klasse: | B |
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Befristung: | keine |
Die Fahrerlaubnis schließt folgende Klassen mit ein: | Führerscheinklasse B |
Mindestalter: | 18 Jahre |
Mehr Informationen | wird gerade überarbeitet und in Kürze ergänzt |
Führerscheinklasse C
Berechtigung zum Fahren:
Kraftwagen (LKW) über 3,5 t, Anhänger bis max. 750 Kg z. GM.
Voraussetzung ist Vorbesitz der Klasse: | B |
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Befristung: | 5 Jahre |
Die Fahrerlaubnis schließt folgende Klassen mit ein: | Führerscheinklasse C1 |
Mindestalter: | 18 Jahre |
Mehr Informationen | Download - Führerscheinklasse C |
Führerscheinklasse CE
Berechtigung zum Fahren:
Kraftwagen (LKW) mit Anhänger (Last- und Sattelzüge)
Voraussetzung ist Vorbesitz der Klasse: | C |
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Befristung: | 5 Jahre |
Die Fahrerlaubnis schließt folgende Klassen mit ein: | Führerscheinklasse C1E, BE und T |
Mindestalter: | 18 Jahre |
Mehr Informationen | Download - Führerscheinklasse CE |